Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz (MedienG), Informationspflichten gemäß § 5 E-Commerce Gesetz (ECG) und § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Firmenname: Versicherungs- und Schadensbüro GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmensitz: Kitzbüheler Straße 33, A-6370 Reith bei Kitzbühel
Geschäftsstelle: Josef-Kränzlstraße 5, A-4910 Ried im Innkreis
Web: www.schadensbuero.at
E-Mail: info@schadensbuero.at
Telefon: +43 7752 84868-0
Fax: +43 7752 84868-25
Unternehmensgegenstand: Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gem. § 94 Ziff. 76 GewO 1994
Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle Ried im Innkreis: MO-DO von 8 – 12 Uhr und 12:30 – 17:30 Uhr, Freitag von 8 – 12 Uhr
Besprechungstermine in der Niederlassung Reith bei Kitzbühel: jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich
Firmenbuchnummer: 113720k
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID-Nr.: ATU23699807
GISA-Zahl: 21959875
Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abteilung IV/1 (Gewerberecht), Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmdw.gv.at
Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel und Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis
Anwendbares Berufsrecht: Gewerbeordnung 1994 (GewO), Maklergesetz (MaklerG); einsehbar unter www.ris.bka.gv.at
Berufshaftpflichtversicherung: Höher Insurance Services GmbH
Kammer: WKO – Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich und Tirol – Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Haftungsausschluss
Die Versicherungs- und Schadensbüro GmbH ist bemüht die Informationen auf ihrer Internetpräsenz stets aktuell und inhaltlich richtig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Es wird keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf der Internetpräsenz dargestellten Informationen gewährt. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeler Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden.
Information gemäß Art 4 Abs 5 lit a OffenlegungsVO
Erklärung zu den negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Versicherungs- und Schadensbüro GmbH – Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Kitzbüheler Straße 33, A-6370 Reith bei Kitzbühel | Josef-Kränzlstraße 5, A-4910 Ried im Innkreis
www.schadensbuero.at | info@schadensbuero.at | GISA-Zahl 21959875 | FN 113720k
Ab dem 10.03.2021 gilt unter anderem auch für Versicherungsvermittler die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „OffenlegungsVO“).
Die OffenlegungsVO hat das Ziel, Faktoren wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (sog. ESG-Faktoren oder Nachhaltigkeitsrisiken) verstärkt in die Anlage- und Beratungstätigkeit einzubeziehen. Durch harmonisierte Vorgaben sollen für Endanleger mehr Transparenz über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen geschaffen und vermehrt nachhaltige Investitionsziele erreicht werden.
Ausgehend von der PRIIP-VO und der IDD-Richtlinie sind darunter vor allem klassische, kapitalanlageorientierte, fond- und indexgebundene Lebensversicherungen zu verstehen.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken werden auch als ESG-Risiken bzw. Faktoren bezeichnet.
Nach dem Leitfaden der Finanzmarktaufsicht sind Nachhaltigkeitsrisiken in drei Bereiche zu unterteilen:
• Physische Risiken
Klimarisiken, z. B. Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Dürre etc.
• Transitionsrisiken
Risiken, die durch eine Umstellung entstehen können, z. B. neue politische, rechtliche und technische Entwicklungen oder Änderungen im Konsumverhalten der Kunden, wie CO₂-Steuern, Umweltabgaben, Trends zu Bio-Produkten usw.
• Reputationsrisiken
Risiken, die entstehen, wenn ein Unternehmen in negative imageschädigende Schlagzeilen gerät und in der Folge von Kunden boykottiert wird.
Darunter werden Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstanden.
Nach dem Leitfaden der Finanzmarktaufsicht zählen beispielsweise:
• Zu Umweltbelangen
Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz der biologischen Vielfalt und gesunder Ökosysteme, nachhaltige Landnutzung u. v. m.
• Zu Sozial- und ArbeitnehmerInnenbelangen
Keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung, angemessene Entlohnung, Einhaltung des Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutzes, Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit, rechtzeitige Bezahlung von Subunternehmern, ausreichende Produktsicherheit einschließlich Gesundheitsschutz u. v. m.
• Zur guten Unternehmensführung (Governance)
Steuerehrlichkeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand, Offenlegung von Informationen, ausreichender Datenschutz, Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten u. v. m.
Wir versuchen, eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen, in deren Rahmen wir die möglichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen so gut wie möglich berücksichtigen. Dabei beziehen wir denkbare Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten, bestmöglich mit ein.
Bei der Auswahl nachhaltiger Versicherungsanlageprodukte überprüfen wir nicht nur die zur Verfügung gestellten Informationen über das jeweilige Produkt, sondern achten auch darauf, ob der Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigt.
Wir bemühen uns stets, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in unsere Beratung einzubeziehen. Insbesondere im Rahmen unseres Wunsch- und Bedürfnistests weisen wir gezielt auf Nachhaltigkeitsfaktoren hin.
Wir bemühen uns laufend, die für eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsrisiken erforderlichen Informationen zu erhalten, stoßen dabei jedoch an Grenzen. Sobald die notwendige Transparenz am Markt gegeben ist, werden wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie weiter konkretisieren. Wir gehen davon aus, dass dies spätestens mit dem Inkrafttreten verbindlicher technischer Regulierungsstandards der Europäischen Kommission möglich sein wird.
Unter Vergütungen werden gemäß Art 2 Abs 1 Z 9 IDD-Richtlinie und § 137 Abs 5 Z 1 GewO alle Arten von Provisionen, Gebühren, Entgelten oder sonstigen Zahlungen, einschließlich wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art sowie alle finanziellen oder nichtfinanziellen Vorteile oder Anreize verstanden, die in Bezug auf Versicherungsvertriebstätigkeiten angeboten oder gewährt werden.
Im Rahmen unserer Vergütungspolitik analysieren wir die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wir bemühen uns, Vergütungen zu forcieren, die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren positiv zu beeinflussen, und Vergütungen zu vermeiden, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen, soweit uns dies möglich ist.
Reith bei Kitzbühel, am 7. Jänner 2026