„Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das wichtigste im Leben. Heute, da ich alt bin, weiß ich: Es stimmt.“
Oscar Wilde
Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012; BGBI I 2013/3):
Seit 1. Jänner 2014 gilt für alle Personen, die nach diesem Stichtag jünger als 50 Jahre sind (d.h. für alle, die nach dem 31.12.1963 geboren sind), die Invaliditätspension NEU.
Ziel des Gesetzgebers war eine nachhaltige (Re-)Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen in den Arbeitsmarkt mittels medizinischer und beruflicher Rehabilitation. Eine Invaliditätspension für Arbeiter bzw. eine Berufsunfähigkeitspension für Arbeitnehmer und Erwerbsunfähigkeitspension für Selbständige und Bauern gibt es ab dem 1. Jänner 2014 nur noch bei dauerhafter, nicht mehr bei vorübergehender, Invalidität / Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit.
Für Personen, deren Pensionsantrag mangels dauernder Invalidität (Arbeiter) bzw. Berufsunfähigkeit (Angestellte) abgelehnt wird, bei denen jedoch bescheidmäßig das Vorliegen vorübergehender Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit im Ausmaß von mindestens sechs Monaten festgestellt wird, wird ein Rechtsanspruch auf Rehabilitationsgeld geschaffen. Das Rehabilitationsgeld gebührt für die Dauer der vorübergehenden Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit und zwar im Ausmaß des Krankengeldes (ab dem 4. Tag bis zum 42. Tag des Krankenstandes: 50% des Letztbezugs und ab dem 43. Tag im Ausmaß des erhöhten Krankengeldes in Höhe von 60% des Letztbezugs).
Wer den erlernten Beruf (Berufsschutz) krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, geht nicht wie in der Vergangenheit in Pension, sondern bekommt eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld (keine Pension) durch das Arbeitsmarktservice. Die Höhe des Umschulungsgeldes ist in etwa die Höhe des Arbeitslosengeldes plus 22%.
Ungelernte Arbeitnehmer haben keinen Berufsschutz, sie sind auf den ganzen Arbeitsmarkt verweisbar.
Berufsunfähigkeit in Zahlen:
Im Jahr 2014 befanden sich laut Angaben der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) 48.074 Personen in Berufsunfähigkeitspension (§ 271 ASVG, Angestellte) sowie 113.915 Personen in Invaliditätspension (§ 254 ASVG, Arbeiter).
Die durchschnittliche Berufsunfähigkeits-Brutto-Pension (vor Abzug von 5,1% Krankenversicherungsbeitrag und Lohnsteuer) betrug im Jahr 2014 für männliche Angestellte EUR 1.467,13 und für weibliche Angestellte EUR 901,13.
Die durchschnittliche Invaliditäts-Brutto-Pension (vor Abzug von 5,1% Krankenversicherungsbeitrag und Lohnsteuer) betrug im Jahr 2014 für männliche Arbeiter EUR 1.056,65 und für weibliche Arbeiter EUR 649,13.
Durchschnittliche Brutto-Pensionshöhe für 2014
Pensionsart | Männer | Frauen |
BU-Pension | EUR 1.467,13 | EUR 901,13 |
IV-Pension | EUR 1.056,65 | EUR 649,13 |
Dass Berufsunfähigkeit nichts Abstraktes, sondern vielmehr etwas immer häufiger Vorkommendes ist, zeigen die 47.098 Anträge auf Zuerkennung von Berufsunfähigkeits- u. Invaliditätspension, welche 2014 an die PVA gestellt wurden. Insgesamt wurden im Jahr 2014 16.120 Anträge, davon 6.587 Anträge mit befristeter Zuerkennung, positiv beschieden. Das macht eine positive Erledigungsquote von rund 33%. Siehe dazu auch den Jahresbericht der PVA aus 2014 mit weiterführenden Graphiken und Informationen.
Die häufigsten Krankheitsgründe, die zu Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität führen:
Die am häufigsten auftretenden Krankheitsgruppen, die zu einer Berufsunfähigkeits- u. Invaliditätspension führen, sind laut dem Jahresbericht der PVA für das Jahr 2014 unter anderem
· 38,3 % Psychiatrische Krankheiten
· 23,6% Krankheiten des Skeletts, Muskeln, Bewegungsapparates
· 6,5% Krankheiten des Nervensystems.
Die häufigsten Krankheitsgründe, die zu einem Rechtsanspruch auf Rehabilitationsgeld führen:
· 71% Psychiatrische Krankheiten
· 6,8 % Krankheiten des Bewegungsapparates
· 4,9 % Krebs
· 3,6 % Krankheiten des Nervensystems
· 3,5 % Herz- und Kreislauferkrankungen.
Unser Absicherungsvorschlag: Die Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines eintretenden Unfalls oder einer eintretenden Krankheit und den damit einhergehenden Verlust an Lebensqualität durch den Abschluss einer BU-Versicherung.
Unser Tipp:
Schließen Sie zu einer BU-Versicherung eine Rechtsschutzversicherung ab. Achten Sie darauf, dass Sie die Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Versicherung als die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Wenn beispielsweise ein Angestellter mit 40 Jahren berufsunfähig wird und eine monatliche BU-Rente von EUR 1.500,-- vertraglich vereinbart wurde, summiert sich die von dem Versicherer zu zahlende BU-Leistung bis zum Pensionsantritt mit 65 Jahren auf ca. EUR 450.000,-- zusätzlich (!!) entfällt im Leistungsfall (d.h. ab Eintritt der Berufsunfähigkeit) die Pflicht des Versicherungsnehmers zur Zahlung der Versicherungsprämie an den BU-Versicherer.
Unser Tipp:
Schließen Sie die BU-Versicherung so früh wie möglich ab und vereinbaren Sie die Vollendung des 67. Lebensjahres als Vertragsende, da von einer Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auszugehen ist. Immer mehr BU-Versicherer am Markt zeichnen bereits vorsorglich BU-Verträge bis zur Vollendung des 66. bzw. 67. Lebensjahres.
Unser Tipp:
Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Der BU-Versicherer sollte altersunabhängig darauf verzichten den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf zu verweisen.
Unser Tipp:
Vereinbaren Sie als Zahlungsweise jährliche Prämienzahlung. Die meisten BU-Versicherer gewähren für diesen Fall Rabatt. Vereinbaren Sie jährliche Beitrags- und Leistungsdynamik, um gegen Inflation abgesichert zu sein.
Unser Tipp:
Schwindeln verboten! Beantworten Sie alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und konsultieren Sie unbedingt Ihren Versicherungsmakler vor Antragseinreichung. Eine Zufallsstichprobe (!!!) der Swiss Life Deutschland hat ergeben, dass in rund 60% Prozent der Anträge aus dieser Stichprobe Gesundheitsfragen vom Antragsteller nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Dies kann unter anderem zur Leistungsverweigerung des Versicherers führen.
Die hier in komprimierter Form gegebene Erstinformation zum Thema BU kann natürlich keine vollständige und umfassende Beratung ersetzen. Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Berufsunfähigkeit. Vereinbaren Sie einen Termin unter + 43 (0) 7752 / 84868-0 oder unter dachs@schadensbuero.at .