Versicherungs- und Schadensbüro

Impressum

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz (MedienG), Informationspflichten gemäß § 5 E-Commerce Gesetz (ECG) und § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB):

Firmenname: Versicherungs- und Schadensbüro GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmensitz: Kitzbüheler Straße 33, A-6370 Reith bei Kitzbühel
Geschäftsstelle: Josef-Kränzlstraße 5, A-4910 Ried im Innkreis

Web: www.schadensbuero.at
E-Mail: info@schadensbuero.at
Telefon: +43 7752 84868-0
Fax: +43 7752 84868-25

Unternehmensgegenstand: Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gem. § 94 Ziff. 76 GewO 1994

Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle Ried im Innkreis: MO-DO von 8 – 12 Uhr und 12:30 – 17:30 Uhr, Freitag von 8 – 12 Uhr

Besprechungstermine in der Niederlassung Reith bei Kitzbühel: jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich

Firmenbuchnummer: 113720k
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID-Nr.: ATU23699807
GISA-Zahl: 21959875

Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abteilung IV/1 (Gewerberecht), Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmdw.gv.at

Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel und Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis

Anwendbares Berufsrecht: Gewerbeordnung 1994 (GewO), Maklergesetz (MaklerG); einsehbar unter www.ris.bka.gv.at

Berufshaftpflichtversicherung: Höher Insurance Services GmbH

Kammer: WKO – Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich und Tirol – Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Haftungsausschluss

Die Versicherungs- und Schadensbüro GmbH ist bemüht die Informationen auf ihrer Internetpräsenz stets aktuell und inhaltlich richtig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Es wird keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf der Internetpräsenz dargestellten Informationen gewährt. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeler Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden.

Leitfaden der Versicherungs- und Schadensbüro GmbH zu Sustainable Financenance:

Information gemäß Art 4 Abs 5 lit a OffenlegungsVO
Erklärung zu den negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Versicherungs- und Schadensbüro GmbH
Kitzbüheler Straße 33, A-6370 Reith bei Kitzbühel | Josef-Kränzlstraße 5, A-4910 Ried im Innkreis
www.schadensbuero.at | info@schadensbuero.at | GISA-Zahl 21959875 | FN 113720k

Präambel

Ab dem 10.03.2021 gilt unter anderem auch für Versicherungsvermittler die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „OffenlegungsVO“). Die OffenlegungsVO hat das Ziel, Faktoren wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (sog. ESG-Faktoren oder Nachhaltigkeitsrisiken) verstärkt in die Anlage- und Beratungstätigkeit einzubeziehen. Durch harmonisierte Vorgaben sollen für Endanleger mehr Transparenz über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen geschaffen und vermehrt nachhaltige Investitionsziele erreicht werden.

Welche Produkte sind davon betroffen?

Ausgehend von der PRIIP-VO und der IDD-Richtlinie sind darunter vor allem klassische, kapitalanlageorientierte, fond- und indexgebundene Lebensversicherungen zu verstehen.

Nachhaltigkeitsrisiko

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken werden auch als ESG-Risiken bzw. Faktoren bezeichnet.

Nach dem Leitfaden der Finanzmarktaufsicht sind Nachhaltigkeitsrisiken in drei Bereiche zu unterteilen:

  • Physische Risiken

sind z.B. Klimarisiken, bspw. Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Dürre etc.

  • Transitionsrisiken

sind Risiken, die durch eine Umstellung entstehen können, z.B. neue politische, rechtliche und technische Entwicklungen oder Änderungen im Konsumverhalten der Kunden, wie CO2-Steuern, Umwelt-Abgaben, Trends zu „Bio-Produkten“ usw.

  • Reputationsrisiken

entstehen z.B., wenn ein Unternehmen in negative imageschädigende Schlagzeilen gerät und in der Folge von den Kunden boykottiert wird.

Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG-Risiken bzw. Faktoren)

Darunter werden Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstanden.

Nach dem Leitfaden der Finanzmarktaufsicht zählen beispielsweise

  • zu Umweltbelangen

Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, der Schutz der biologischen Vielfalt und gesunder Ökosysteme, nachhaltige Landnutzung u.v.m.;

  • zu Sozial/ArbeitnehmerInnenbelangen

Keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung, angemessene Entlohnung, Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes und des Gesundheitsschutzes, Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit, rechtzeitige Bezahlung von Subunternehmern, ausreichende Produktsicherheit einschließlich Gesundheitsschutz u.v.m.;

  • zur guten Unternehmensführung/Governance

Steuerehrlichkeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand, Offenlegung von Informationen, ausreichender Datenschutz, Gewährleistung von Arbeitsnehmerrechten u.v.m.

Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Strategie)

Wie versuchen eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen, in deren Rahmen wir die möglichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen so gut wie möglich berücksichtigen. Dabei beziehen wir denkbare Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten, so gut es geht mit ein.

Bei der Auswahl von nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten überprüfen wir nicht nur die zu Verfügung gestellten Informationen über das jeweilige Produkt, sondern achten auch darauf, ob der Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigt.

Wir bemühen uns stets, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in unsere Beratung einzubeziehen. Insbesondere im Rahmen unseres Wunsch- und Bedürfnistests versuchen wir zielgerecht auf Nachhaltigkeitsfaktoren hinzuweisen.

Wir bemühen uns ständig, die für eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsrisiken erforderlichen Information zu erhalten, stoßen dabei jedoch an Grenzen. Sobald die durchgängige notwendige Transparenz auf dem Markt vorliegt, werden wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie nachbessern und konkretisieren. Wir rechnen damit, dass das spätestens dann möglich sein wird, wenn technische Regulierungsvorschriften der Europäischen Kommission verbindlich werden.

Vergütungen

Unter Vergütungen werden nach Art 2 Abs 1 Z 9 IDD-Richtlinie und § 137 Abs 5 Z 1 GewO alle Arten von Provisionen, Gebühren, Entgelten oder sonstigen Zahlungen, einschließlich wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art und alle finanziellen oder nichtfinanziellen Vorteile oder Anreize, die in Bezug auf Versicherungsvertriebstätigkeiten angeboten oder gewährt werden, verstanden.

Vergütungspolitik

Im Rahmen unserer Vergütungspolitik analysieren wir die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wir versuchen dabei Vergütungen zu forcieren die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden, wo uns das möglich ist.

Download Leitfaden

Zuletzt aktualisiert am: 05.06.2025