Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz (MedienG), Informationspflichten gemäß § 5 E-Commerce Gesetz (ECG) und § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Firmenname: Versicherungs- und Schadensbüro GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmensitz: Kitzbüheler Straße 33, A-6370 Reith bei Kitzbühel
Geschäftsstelle: Josef-Kränzlstraße 5, A-4910 Ried im Innkreis
Web: www.schadensbuero.at
E-Mail: info@schadensbuero.at
Telefon: +43 7752 84868-0
Fax: +43 7752 84868-25
Unternehmensgegenstand: Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gem. § 94 Ziff. 76 GewO 1994
Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle Ried im Innkreis: MO-DO von 8 – 12 Uhr und 12:30 – 17:30 Uhr, Freitag von 8 – 12 Uhr
Besprechungstermine in der Niederlassung Reith bei Kitzbühel: jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich
Firmenbuchnummer: 113720k
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID-Nr.: ATU23699807
GISA-Zahl: 21959875
Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abteilung IV/1 (Gewerberecht), Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmdw.gv.at
Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel und Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis
Anwendbares Berufsrecht: Gewerbeordnung 1994 (GewO), Maklergesetz (MaklerG); einsehbar unter www.ris.bka.gv.at
Berufshaftpflichtversicherung: Höher Insurance Services GmbH
Kammer: WKO – Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich und Tirol – Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Haftungsausschluss
Die Versicherungs- und Schadensbüro GmbH ist bemüht die Informationen auf ihrer Internetpräsenz stets aktuell und inhaltlich richtig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Es wird keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf der Internetpräsenz dargestellten Informationen gewährt. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeler Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden.
Leitfaden der Versicherungs- und Schadensbüro GmbH zu Sustainable Financenance:
Nachhaltigkeit – Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (im Folgenden Offenlegungs-VO)
Als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind wir im Rahmen der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten im Sinne des Art 2 Ziff 17 Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (im Folgenden IDD) als Finanzberater gemäß Art 2 Ziff 11 im Sinne des Art 2 Ziff 12 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (im Folgenden Offenlegungs-VO) anzustehen.
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risken können Unternehmen, Branchen oder Regionen betreffen.
1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art 3 Abs 2 Offenlegungs-VO
Da uns die Wahrnehmung unserer ökologischen und sozialen Verantwortung ein besonderes Anliegen ist, hat unser Unternehmen die Entscheidung getroffen gemäß Art 3 Abs 2 Offenlegungs-VO Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Auswahl und Beratung von Finanzprodukten zu berücksichtigten.
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Versicherungsanlageprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Im Rahmen der Beratung werden mit unseren Klienten Vor- und Nachteile der Investitionsentscheidung unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken besprochen. Fragen zu den jeweiligen Produkten können unsere Klienten im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
2. Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 Abs 5 Offenlegungs-VO
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt, da diese auf den von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen basieren. Aktuell sind die Informationen der Anbieter nur beschränkt verfügbar. Bei einem breiteren Angebot an Informationen, werden wir diese mehr berücksichtigten können.
3. Auswirkungen auf unsere Vergütungspolitik gemäß Art 5 Offenlegungs-VO
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Versicherungsmakler erhalten wir für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten eine Vergütung direkt vom Versicherer. Diese Vergütungen sind Provisionen gemäß § 30 Maklergesetz, in der Form von Abschluss-, Folge-, Betreuungs-, Umsatz-, Bestands-, Beteiligungs-Provisionen bzw. Bonifikationen. Wir stellen sicher, dass unsere Vergütungsstruktur keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken begünstigt. Insbesondere treffen wir Vorkehrungen, dass weder durch die Vergütung noch in anderer Weise Anreize für uns bzw. unsere Mitarbeiter geschaffen werden einem Klienten ein bestimmtes Versicherungsanlageprodukt zu empfehlen, obwohl ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Klienten besser entsprechend würde.
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird daher grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
4. Vorvertragliche Informationen gemäß Art 6 Offenlegungs-VO
Aufgrund unserer gewerberechtlichen Stellung als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten und der daraus resultierenden gesetzlichen Verpflichtung die Wünsche und Bedürfnisse unserer Klienten bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zu berücksichtigen, werden wir in Zukunft sowohl Versicherungsanlageprodukte nach Art 6, 8 und 9 Offenlegungs-VO vermitteln. Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Versicherungsanlageprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Sofern ein Versicherungsanlageprodukt durch den Anbieter nicht ausreichend eingestuft wird, werden wir unsere Klienten darauf ausdrücklich hinweisen.
Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisken negativ auf die Rendite des Versicherungsanlageproduktes auswirkt.
Zuletzt aktualisiert am: 9. Jänner 2023