Drei Viertel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Dennoch ist die Bereitschaft sich durch eine private Unfallversicherung abzusichern, immer noch sehr gering. Freizeitunfälle sind schneller passiert, als man glaubt. Die gesetzliche Unfallversicherung jedoch leistet nur bei einem Arbeitsunfall und zwar auch nur eine einkommensabhängige monatliche Rentenleistung ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %. Daher ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Jedermann sinnvoll und wichtig......
Unerlässlich ist eine private Unfallversicherung vor allem für jene Personengruppen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz haben wie z.B. Hausfrauen, Kleinkinder und Pensionisten. Als Unfallopfer entstehen Ihnen oft nicht nur körperliche und seelische Gesundheitsschäden sondern auch finanzielle Verluste (Bergungskosten, Unfallkosten, Heilkosten, Verdienstausfall bzw. Einschränkungen etc.).
Bei der privaten Unfallversicherung wird die festgestellte Dauerinvalidität ab 1 % in Form einer Einmalauszahlung entschädigt, es kann aber auch eine Unfallrente mitversichert werden, welche meist zusätzlich angeboten wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese bereits bei möglichst niedriger Dauerinvalidität leistet (z.B. ab 25 % DI oder ab 35 % DI) und nicht erst ab einer Dauerinvalidität von 50 % oder gar 75 %, wie es oft der Fall ist. Bei einem Arbeitsunfall wird sowohl von der privaten Unfallversicherung als auch von der gesetzlichen Unfallversicherung (ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 %) geleistet.
Damit nun die Unfallversicherung diese Lücke entsprechend abdeckt, ist es wichtig, dass einerseits die Versicherungssumme für Dauerinvalidität ab 1 % in entsprechender Höhe gewählt wird und andererseits die Unfallkosten und Bergungskosten mitversichert werden. Bei der Höhe der Versicherungssumme für Dauerinvalidität empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung eine Summe von mindestens € 150.000,00 (keinesfalls darunter) ab 1 % Dauerinvalidität sowie für Bergungskosten und Unfallkosten je € 10.000,00. Je nach Lebenssituation sollte die Versicherungssumme für die Dauerfolgen nach oben hin angepasst werden.
Sie haben bereits eine Unfallversicherung? An dieser Stelle erlauben wir uns Sie auf einige wichtige Obliegenheiten bei der Antragsstellung sowie während der Laufzeit aufmerksam zu machen.
Die Anzeigepflicht:
Obliegenheiten vor dem Schadensfall:
Obliegenheiten im Schadensfall:
Weitere wichtige Informationen sowie Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und auch des Versicherers können Sie den jeweiligen Vertragsbedingungen, welche Ihnen mit der Erstpolizze ausgehändigt werden, entnehmen.