Die private Unfallversicherung - Versicherungs- und Schadensbüro GmbH
Versicherungs- und Schadensbüro

Die private Unfallversicherung

Drei Viertel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Dennoch ist die Bereitschaft sich durch eine private Unfallversicherung abzusichern, immer noch sehr gering. Freizeitunfälle sind schneller passiert, als man glaubt. Die gesetzliche Unfallversicherung jedoch leistet nur bei einem Arbeitsunfall und zwar auch nur eine einkommensabhängige monatliche Rentenleistung ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %. Daher ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Jedermann sinnvoll und wichtig......  

Unerlässlich ist eine private Unfallversicherung vor allem für jene Personengruppen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz haben wie z.B. Hausfrauen, Kleinkinder und Pensionisten. Als Unfallopfer entstehen Ihnen oft nicht nur körperliche und seelische Gesundheitsschäden sondern auch finanzielle Verluste (Bergungskosten, Unfallkosten, Heilkosten, Verdienstausfall bzw. Einschränkungen etc.).

Bei der privaten Unfallversicherung wird die festgestellte Dauerinvalidität ab 1 % in Form einer Einmalauszahlung entschädigt, es kann aber auch eine Unfallrente mitversichert werden, welche meist zusätzlich angeboten wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese bereits bei möglichst niedriger Dauerinvalidität leistet (z.B. ab 25 % DI oder ab 35 % DI) und nicht erst ab einer Dauerinvalidität von 50 % oder gar 75 %, wie es oft der Fall ist. Bei einem Arbeitsunfall wird sowohl von der privaten Unfallversicherung als auch von der gesetzlichen Unfallversicherung (ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 %) geleistet.

Damit nun die Unfallversicherung diese Lücke entsprechend abdeckt, ist es wichtig, dass einerseits die Versicherungssumme für Dauerinvalidität ab 1 % in entsprechender Höhe gewählt wird und andererseits die Unfallkosten und Bergungskosten mitversichert werden. Bei der Höhe der Versicherungssumme für Dauerinvalidität empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung eine Summe von mindestens € 150.000,00 (keinesfalls darunter)  ab 1 % Dauerinvalidität  sowie für Bergungskosten und Unfallkosten je € 10.000,00. Je nach Lebenssituation sollte die Versicherungssumme für die Dauerfolgen nach oben hin angepasst werden.

Sie haben bereits eine Unfallversicherung? An dieser Stelle erlauben wir uns Sie auf einige wichtige Obliegenheiten bei der Antragsstellung sowie während der Laufzeit aufmerksam zu machen.

Die Anzeigepflicht:

  • Beim Ausfüllen der Antragsfragen ist jede Frage richtig und wahrheitsgetreu zu beantworten (Vorversicherungen, Mitversicherungen, Vorerkrankungen, Vorunfälle - auch wenn Verletzungen bzw. Vorerkrankungen schon viele Jahre zurückliegen). Wurden die Antragsfragen nicht der Wahrheit entsprechend ausgefüllt und es kommt zu einem Schadensfall, kann der Versicherer die Schadensleistung ablehnen sowie vom Vertrag ab Versicherungsbeginn zurücktreten. Aus diesem Grund sollten die Antragsfragen im eigenen Interesse vollständig und richtig beantwortet werden, damit es im Schadensfall nicht zu einer bösen Überraschung kommt.

Obliegenheiten vor dem Schadensfall:

  • Der Versicherungsnehmer hat während der Vertragsdauer die Änderung des Berufes sowie die Ausübung besonders gefährlicher Freizeitaktivitäten dem Versicherer anzuzeigen. Das gilt auch für die mitversicherten Personen. Ebenso muss dem Versicherer gemeldet werden,  wenn Ihr/e Kind/er bei Vertragsschluss noch zur Schule gehen und zwischenzeitig nun berufstätig sind. Ein Anruf bei uns genügt und wir erledigen gerne die Meldung an den Versicherer.

Obliegenheiten im Schadensfall:

  • Ein Unfall ist dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ein Todesfall innerhalb von drei Tagen und zwar auch dann, wenn der Unfall als solcher bereits vorher gemeldet wurde. Nach einem Unfall ist unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Behandlung bis zum Abschluss des Heilverfahrens fortzusetzen.

Weitere wichtige Informationen sowie Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und auch des Versicherers können Sie den jeweiligen Vertragsbedingungen, welche Ihnen mit der Erstpolizze ausgehändigt werden, entnehmen.